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Sozialhilfe (materielle Hilfe)

Finanzielle Überbrückungshilfe. Mit der Sozialhilfe sollen Notlagen verhindert und behoben werden. Die Sozialhilfe soll zeitlich beschränkt sein. Die finanzielle Hilfe wird erst gewährt, wenn die vorgelagerten Systeme ausgeschöpft sind (Subsidiaritätsprinzip). Dies bedeutet, dass finanzielle Hilfe erst gewährt wird, wenn die Berechtigungen zu Bezügen bei der Krankentaggeld-, Arbeitslosen- und Invalidenversicherung oder bei weiteren Einnahmequellen erloschen sind.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Böttstein
Kirchweg 16
5314 Kleindöttingen
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Tel. +41 56 269 12 20
gemeinde@boettstein.ch

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Montag 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag 8.00 – 11.30 Uhr  
Mittwoch 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 11.30 Uhr  
Freitag 7.00 – 14.00 Uhr  

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