Militär

Obligatorische Schiesspflicht

Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Übung. Subalternoffiziere können wählen zwischen dem obligatorischen Programm 300m (Stgw) oder 25m (Pist).

AdA, die im laufenden Jahr aus der Militärdienstpflicht entlassen werden, müssen die obligatorische Schiessübung nicht mehr absolvieren.

Die Daten für 2019 werden aufgeschaltet, sobald bekannt.

Durch die Armee verursachte Land-, Sach- und Personenschäden

Schäden sind innert 10 Tagen direkt dem Schadenzentrum VBS zu melden. Ein Schadenformular ist auf der Internetseite des Schadenzentrums VBS abrufbar oder kann im Schadenzentrum bestellt werden.

www.schadenzentrumvbs.ch
info@schadenzentrumvbs.ch

Auskünfte (auch über Belegung Militärunterkunft / Massenlager) erteilt die Gemeindekanzlei Tel. +41 56 269 12 20.

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